Allgemeines

Registrierungspflicht für Ferienwohnungen in Freiburg
Ab dem 01.01.2022 besteht für alle Ferienwohnungen und Privatzimmer im Einzugsgebiet der Stadt Freiburg i.Br. eine Registrierungspflicht.
Die Registrierungsnummer muss beim Anbieten und Bewerben des Wohnraums stets angegeben werden, so z.B. auch bei Ihrem Eintrag auf visit.freiburg.de und auf allen anderen Onlineportalen, auf denen Ihre Unterkunft gebucht oder angefragt werden kann. Die Registrierung ist kostenfrei.


Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.07.2022 Geldbußen anfallen können, wenn Sie die Fremdenbeherbergung nicht rechtzeitig oder unzutreffend registrieren.



Bitte teilen Sie uns von Holidu Ihre Registrierungsnummer(n) mit, sobald Sie die Registrierung durchgeführt haben. Wir hinterlegen für Sie die Registrierungsnummer(n) im Reservierungssystem. 


So registrieren Sie Ihre Ferienwohnung(en) und Privatzimmer:

Gehen Sie auf: https://www.freiburg.de/pb/-/205332/ferienwohnung-fremdenbeherbergung-registrieren/vbid6008209

oder auch über Rathaus und Services - Services A-Z - Ferienwohnung registrieren


Klicken Sie auf Online - Ferienwohnung registrieren

Dann klicken Sie auf fortfahren. Sie werden dann weitergeleitet zu https://www.service-bw.de/

Hier entweder mit bereits vorhandenem Benutzerkonto anmelden oder neu registrieren:


Dann haben Sie die Möglichkeit Ihre Ferienwohnung/Privatzimmer zu registrieren.


Bei Fragen zur Registrierung wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Stelle bei der Stadt Freiburg (Beratungszentrum Bauen und Energie). Kontakt Beratungszentrum und Energie:



Darstellung der Registrierungsnummer in Ihrem Unterkunftseintrag:

Beispiel: visit.freiburg.de
Ihre Registierungsnummer(n) finden Sie im am Ende des Leistungstextes Ihrer einzelnen Ferienwohnungen oder Zimmer. 

Hier ein Beispiel: 

Beispiel: booking.com

Ihre Registrierungsnummer(n) finden Sie ganz unten in der Rubrik "Kleingedrucktes"



Beispiel: Holidu.de

Ihre Registrierungsnummer(n) finden Sie am Ende der Leistungsbeschreibung:


Ab dem 01.01.2022 besteht für alle Ferienwohnungen und Privatzimmer im Einzugsgebiet der Stadt Freiburg i.Br. eine Registrierungspflicht. Die Registrierung...
Registierungspflicht für Ferienwohnungen in Tübingen
Seit dem 15.03.2022 besteht für alle Ferienwohnungen bzw. Anbieter von privaten Wohnraum für Fremdenbeherbergung in der Stadt Tübingen eine Registrierungspflicht.
Die Registrierungsnummer muss beim Anbieten und Bewerben des Wohnraums stets angegeben werden, so z.B. auch bei Ihrem Eintrag auf https://www.tuebingen-info.de/ und auf allen anderen Onlineportalen, auf denen Ihre Unterkunft gebucht oder angefragt werden kann. Die Registrierung ist kostenfrei.


Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.07.2022 Geldbußen anfallen können, wenn Sie die Fremdenbeherbergung nicht rechtzeitig oder unzutreffend registrieren.


Ausführliche Infos zur Registrierung finden Sie unter https://www.tuebingen.de/fremdenbeherbergung#/36338


Bitte teilen Sie uns von Holidu Ihre Registrierungsnummer(n) mit, sobald Sie die Registrierung durchgeführt haben. Wir hinterlegen für Sie die Registrierungsnummer(n) im Reservierungssystem. 


So registrieren Sie Ihre Ferienwohnung(en) und Privatzimmer:

Gehen Sie auf: https://www.tuebingen.de/fremdenbeherbergung#/36341

Klicken Sie auf "Registrierungsnummer beantragen"



Dann klicken Sie auf Online-Formular und füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es ab:



Bei Fragen zur Registrierung wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Stelle bei der Stadt Tübingen 



Seit dem 15.03.2022 besteht für alle Ferienwohnungen bzw. Anbieter von privaten Wohnraum für Fremdenbeherbergung in der Stadt Tübingen eine Registrierungspf...