Sie haben Ihre Unterkunft versehentlich doppelt belegt, also überbucht?
Laut Reiserecht sind Sie verpflichtet für Ihren Gast eine gleich- oder höherwertige Alternativunterkunft zur Verfügung zu stellen. Informieren Sie Ihren Gast schnellstmöglich über die Überbuchung und eventuelle Umbuchungsmöglichkeiten. Vielleicht ist Ihr Gast in Bezug auf die Anreise/Reisedauer flexibel oder er ist mit einer anderen, gleich- bzw. höherwertigen Unterkunft einverstanden. Mehrkosten für Alternativunterkünfte sind laut Reiserecht von Ihnen zu tragen. Überbuchungen können durch eine konsequente Kalenderpflege vermieden werden.
Anschließend informieren Sie uns bitte über die Vereinbarung, die Sie mit dem Gast getroffen haben. Falls Sie zu keiner Lösung gekommen sind, melden Sie sich in jedem Falle bei uns. Wir teilen dem jeweiligen Portal die Überbuchung mit.